Notar
Die Aufgaben des Notars sind vielfältig.
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes. Er übt also keine gewerbliche, sondern eine „hoheitliche“ Tätigkeit aus. Im Gegensatz zum Rechtsanwalt vertritt der Notar nicht die Interessen einer Partei. Vielmehr ist der Notar für sämtliche Parteien, die an dem Beurkundungsgeschäft teilnehmen, gleichermaßen zuständig. Er hat insbesondere darauf zu achten, dass bei jeder fraglichen Gestaltung eine ausgewogene Lösung gefunden wird.
Beurkundung oder Beglaubigung
Der Gesetzgeber hat für bestimmte Rechtsgeschäfte vorgesehen, dass diese entweder durch Beurkundung oder durch Beglaubigung vor einem Notar vorgenommen werden müssen. Um nur einige Beispiele zu nennen:
- Haus- und Grundstücksübertragung (insbesondere Kaufverträge)
- Grundpfandrechtsbestellung (insbesondere Grundschuld)
- Teilungserklärung
- Bauträgervertrag
- Testament und Erbvertrag
- General- und Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
- Ehevertrag
- Gründung von Gesellschaften (insbesondere GmbH sowie GmbH & Co. KG)
Gebühren
Die Gebühren der vorstehenden Dienstleistungen richten sich ausschließlich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Von diesen Gebührenvorgaben können keine abweichenden Vereinbarungen geschlossen werden.
Die Höhe der Gebühr richtet sich ausschließlich nach dem sogenannten Geschäftswert, also nach dem Wert des vorzunehmenden Rechtsgeschäfts. Beispielsweise beträgt die Beurkundungsgebühr bei einem notariellen Kaufvertrag im Wert von 200.000,00 € einen Betrag in Höhe von 870,00 € zzgl. Ust., Auslagen und Vollzugsgebühr.