Bauträgervertrag
Gegenstand eines Bauträgervertrages ist die Herstellung eines Gebäudes oder Bauwerks auf einem Grundstück, dass dem Erwerber nicht gehört. Das Grundstück oder die Eigentumswohnung werden dem Erwerber nach Erstellung des Gebäudes übergeben. Bei dem Bauträgervertrag handelt es sich somit um eine Kombination aus Werk- und Kaufvertrag. Der Bauträger, der gewerbsmäßig tätig ist, bedarf zwingend einer Genehmigung der Stadt- oder Kreisverwaltungsbehörde nach den Vorschriften der Gewerbeordnung. Es gelten im Übrigen die Bestimmungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MABV).
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