Gründung von Gesellschaften
(insbesondere GmbH und GmbH & Co. KG)
Einen Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit stellt die Gründung und Anmeldung von Gesellschaften dar.
Eine Gesellschaft, wie zum Beispiel die GmbH, wird durch Abschluss eines Gesellschaftervertrages gegründet. Dieser bedarf der notariellen Beurkundung. Bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrages berät der Notar. Zudem veranlasst der Notar die Anmeldung bei dem Handelsregister. Die Anmeldung der Kommanditgesellschaft bei dem Handelsregister wird von dem Notar ebenfalls entworfen und vollzogen.
Nach Abschluss der Unternehmensgründung steht der Notar für die Regelung der rechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere die Übertragung von Geschäftsanteilen, Änderungen im Gesellschaftsvertrag, Wechsel in der Geschäftsführung oder eine Veränderung der Kapitalhöhe.