Haus- und Grundstücksübertragung
Bei sämtlichen Übertragungs- und insbesondere Kaufverträgen von bebauten sowie unbebauten Grundstücken und Wohnungen ist grundsätzlich die Mitwirkung des Notars erforderlich. Der Notar berät bei der Erstellung von Kauf- und Übertragungsverträgen sowie sonstigen Verträgen im Immobilienbereich. Dies gilt nicht nur für Privatimmobilien, sondern auch für Gewerbeimmobilien. Die Verträge werden von dem Notar entworfen und abgewickelt. Die entsprechende Korrespondenz mit Gerichten, Behörden, Banken und sonstigen an dem Vertrag beteiligten Dritten wird von dem Notar übernommen.
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