Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist Teil des Zivilrechts und wird durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Gesetzen wie z.B. dem KSchG, dem ArbGG, dem AGG, dem TzBfG oder dem TVG geregelt. Trotz dieser zahlreichen Rechtsquellen, sind im Arbeitsrecht die Kenntnis und der sichere Umgang mit der Rechtsprechung von herausragender Bedeutung. In keinem anderen Rechtsgebiet kommt es so sehr auf den Einzelfall an, wie im Arbeitsrecht.
Arbeitsvertrag gestalten oder überprüfen
Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage einer effektiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mit Hilfe eines detaillierten Arbeitsvertrages kann bereits der Entstehung eines Streits vorgebeugt werden. Gerne beraten wir sie bei der Formulierung von entsprechenden Vertragsklauseln oder überprüfen Ihren Arbeitsvertrag auf dessen Rechtmäßigkeit und erläutern Ihnen eventuelle Unklarheiten.
Kündigung oder Abmahnung richtig formulieren
Die Kündigung durch den Arbeitgeber wird berechtigterweise erschwert. Wir erörtern Ihnen die für Ihren speziellen Fall notwendigen Voraussetzungen einer Kündigung und überwachen für Sie die diesbezüglich einzuhaltenden Fristen und sorgen für die Einhaltung der gebotenen Form. Gerade im Arbeitsrecht sind die einzuhaltenden Fristen extrem kurz. Zögern Sie daher nicht, sich bei einem Vorfall in Ihrem Betrieb umgehend an uns zu wenden.
Ist in Ihrem Fall eine Abmahnung erforderlich? Wie ist diese zu formulieren, sodass sie bei einem arbeitsgerichtlichen Prozess später Bestand hat? Wir beraten Sie umfassend und helfen Ihnen bei der sicheren Formulierung.
Kündigungsschutzklage
Sie haben eine Abmahnung oder Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten?
Eine Abmahnung ist in der Regel der erste Schritt zur Kündigung. Ob diese tatsächlich gerechtfertigt ist und was Sie jetzt tun können, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Erstgespräch.
Bei einer Kündigung heißt es schnell zu reagieren. In keinem anderen Rechtsgebiet ist Zeit ein so entscheidender Faktor, wie im Arbeitsrecht. Innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung muss Ihre Kündigungsschutzklage erhoben worden sein. Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie zuverlässig und fachgerecht, sodass diese für Sie belastende Situation bestmöglich bewältigt wird. Wir begleiten Sie selbstverständlich zum Termin beim Arbeitsgericht und beraten Sie optimal bei den anstehenden Vergleichsverhandlungen.