Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist Teil des Zivilrechts und wird durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Gesetzen wie z.B. dem KSchG, dem ArbGG, dem AGG, dem TzBfG oder dem TVG geregelt. Trotz dieser zahlreichen Rechtsquellen, sind im Arbeitsrecht die Kenntnis und der sichere Umgang mit der Rechtsprechung von herausragender Bedeutung. In keinem anderen Rechtsgebiet kommt es so sehr auf den Einzelfall an, wie im Arbeitsrecht.

Arbeitsvertrag gestalten oder überprüfen

Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage einer effektiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mit Hilfe eines detaillierten Arbeitsvertrages kann bereits der Entstehung eines Streits vorgebeugt werden. Gerne beraten wir sie bei der Formulierung von entsprechenden Vertragsklauseln oder überprüfen Ihren Arbeitsvertrag auf dessen Rechtmäßigkeit und erläutern Ihnen eventuelle Unklarheiten.

Kündigung oder Abmahnung richtig formulieren

Die Kündigung durch den Arbeitgeber wird berechtigterweise erschwert. Wir erörtern Ihnen die für Ihren speziellen Fall notwendigen Voraussetzungen einer Kündigung und überwachen für Sie die diesbezüglich einzuhaltenden Fristen und sorgen für die Einhaltung der gebotenen Form. Gerade im Arbeitsrecht sind die einzuhaltenden Fristen extrem kurz. Zögern Sie daher nicht, sich bei einem Vorfall in Ihrem Betrieb umgehend an uns zu wenden.
Ist in Ihrem Fall eine Abmahnung erforderlich? Wie ist diese zu formulieren, sodass sie bei einem arbeitsgerichtlichen Prozess später Bestand hat? Wir beraten Sie umfassend und helfen Ihnen bei der sicheren Formulierung.

Kündigungsschutzklage

Sie haben eine Abmahnung oder Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten?

Eine Abmahnung ist in der Regel der erste Schritt zur Kündigung. Ob diese tatsächlich gerechtfertigt ist und was Sie jetzt tun können, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Erstgespräch.
Bei einer Kündigung heißt es schnell zu reagieren. In keinem anderen Rechtsgebiet ist Zeit ein so entscheidender Faktor, wie im Arbeitsrecht. Innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung muss Ihre Kündigungsschutzklage erhoben worden sein. Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie zuverlässig und fachgerecht, sodass diese für Sie belastende Situation bestmöglich bewältigt wird. Wir begleiten Sie selbstverständlich zum Termin beim Arbeitsgericht und beraten Sie optimal bei den anstehenden Vergleichsverhandlungen.

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Ihre Nachricht

    (*) Pflichtfelder

    (*) Mit obiger Zustimmung erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage bzw. Kontaktaufnahme verwenden. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden Ihre Daten umgehend gelöscht. Ihre Daten werden ansonsten gelöscht, wenn wir Ihre Anfrage bearbeitet haben oder der Zweck der Speicherung entfallen ist. Sie können sich jederzeit über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren. Weitere Informationen hierzu und zum Datenschutz finden Sie auch in der Datenschutzerklärung dieser Webseite.

    Einen neuen Standort hinzufügen

    Location bearbeiten

    ×
    ×
    Diesen Location Marker löschen