Erbrecht
Das Erbrecht kennt eine Vielzahl spezieller Regelungen und Begrifflichkeiten. Die Kenntnis und der sichere Umgang mit dieser Spezialmaterie sind regelmäßig von entscheidender Bedeutung. Wir beraten und vertreten Sie kompetent in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, ob es nun die richtige Ausgestaltung des eigenen Testaments oder die Auslegung eines Testaments des Erblassers ist, ob Sie Hilfe bei der Beantragung eines Erbscheins, bei der Nachlassabwicklung oder rechtsanwaltliche Unterstützung bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung benötigen. Ist eine Vor- und Nacherbschaft oder ein Vorvermächtnis oder doch nur eine Teilungsanordnung gewollt? Soll ein Vorerbe befreit oder nicht befreit sein? Welche Erbquote oder welcher Pflichtteil steht mir zu? Was ist ein „Berliner Testament“?
Testament
Wir beraten Sie bei Ihrer Testamentsgestaltung. Wir setzen Ihre Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche durch. Wir unterstützen Sie im Rahmen der Erbauseinandersetzung und bei der Gestaltung eines Erbauseinandersetzungsvertrages. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung von einem Nachlassverzeichnis. Wir regeln nach Ihrer Vorstellung die erbrechtliche Unternehmensnachfolge. Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich bei der streitigen Durchsetzung von Ansprüchen im Erbrecht.