Mietrecht
Mietverhältnisse über Wohnraum gehören zu den wohl häufigsten Streitigkeiten. Hier führt oft ein Konflikt unmittelbar zum Nächsten. So enden viele Mietverhältnisse letztendlich vor Gericht. Unsere Erfahrung zeigt, dass sich diesem Ablauf mit frühzeitiger fachkundiger Hilfe entgegenwirken lässt.
Mieterhöhung
Ihnen wurde eine Mieterhöhung angekündigt und Sie sind unsicher, wie Sie reagieren sollen? Lassen Sie die Erhöhung von unseren Rechtsanwälten prüfen. Oftmals liegen die Voraussetzungen für eine Erhöhung gar nicht vor, sodass sich eine Kontrolle durchaus lohnen kann.
Sie sind Vermieter und meinen, dass sie berechtigt wären mehr Miete zu verlangen? Auch in diesem Fall überprüfen wir Ihr Anliegen und helfen Ihnen Ihre Rechte durchzusetzen.
Mietminderung
Das Recht des Mieters zur Mietminderung dürfte allgemein bekannt sein. Doch welcher Schritte bedarf es, um tatsächlich rechtmäßig Miete einzubehalten? Wann liegt ein Mietmangel vor und wie viel Miete darf dafür zurückbehalten werden? Hier kommt es maßgeblich auf die Kenntnis der Rechtsprechung an.
Kündigung des Wohnungsmietvertrages
Für einen Vermieter ist es berechtigterweise nicht leicht das Mietverhältnis über Wohnraum erfolgreich zu kündigen. Es existieren strenge Voraussetzungen. Auch die Formvorschriften müssen zwingend eingehalten werden. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie hierbei Hilfe benötigen.
Räumungsklage
Als letztes Mittel bleibt in seltenen Fällen nur eine Räumungsklage. Diese ist beim Amtsgericht zu erheben, wobei besonderes Augenmerk auf dessen Vollstreckbarkeit zu legen ist. Eine fachgerechte Formulierung des Antrages ist dabei Voraussetzung für den Erfolg der Klage.
Betriebskostenabrechnung
Eine Vielzahl von Betriebskostenabrechnungen sind falsch! Welche Betriebskosten der Vermieter auf den Mieter umlegen darf, regelt insbesondere die Betriebskostenverordnung. In erster Linie ist aber der eigene Mietvertrag maßgeblich. Es gibt zudem eine gesetzliche Ausschlussfrist nach deren Verstreichen ein Nachzahlungsanspruch ausgeschlossen ist. Gehen Sie hier sicher, dass Sie die Nachzahlung überhaupt und in der veranschlagten Höhe schulden, bevor Sie der Forderung gutgläubig nachkommen.