Versicherungsrecht
Das Versicherungsvertragsrecht ist ein großer Teil des Versicherungsrechts. Es regelt im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) das Rechtsverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Ausgangspunkt ist der Versicherungsvertrag, den man auch Versicherungspolice nennt.
Es gibt eine Vielzahl von Versicherungsverträgen, z.B. die Lebensversicherung, die Unfallversicherung, die Gebäudeversicherung, die Tierhaftpflichtversicherung, die Hausratversicherung, die private Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
Erfahrungsgemäß geschieht es immer wieder, dass ein Schaden entstanden ist, nach Ansicht des Versicherers aber kein Eintrittsfall vorliegt. Ausgangspunkt des Streits sind oftmals die Versicherungsbedingungen (AVB). Diese sind vergleichbar mit AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen). Hier ist stets eine detaillierte Prüfung der Bestimmungen notwendig. Gerade bei Fällen im Bereich der Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit müssen immer wieder gerichtliche Sachverständigengutachten zur Streitentscheidung herangezogen werden. Gerade bei der Beurteilung dieser – oft medizinisch geprägten – Fragen, können Sie von unserer langjährigen Erfahrung profitieren.