Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht gehört zum öffentlichen Recht. Kennzeichnend ist hier, dass sich Bürger und Staat gegenüberstehen. Die Regelungsbereiche sind vielfältig. Das besondere Verwaltungsrecht umfasst z.B. die Gewerbeordnung, das Tierschutzgesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz, das Bundesbodenschutzgesetz oder das Denkmalschutzgesetz.
Regelmäßig geht es in diesem Bereich um die Anfechtung von Bescheiden, die seitens des Landes, des Bundes oder einer Kommune erlassen wurden. Bevor ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht geführt werden kann, ist teilweise noch die Einlegung eines Widerspruches bei der Behörde notwendig.
Öffentliches Baurecht
Regelmäßig bedarf es für Anlagen, die auf den ersten Blick keine bauliche Anlage darstellen einer Baugenehmigung. Zudem können für Nutzungsänderungen von Gebäuden ebenfalls Baugenehmigungen erforderlich sein, auch wenn sie keine Baumaßnahmen im herkömmlichen Sinne vornehmen. Bei der Zulässigkeit sind Bauordnungs- und Bauplanungsrecht zu berücksichtigen. Hier kommt es stets auf den Einzelfall an. Bei der Bewertung Ihres Vorhabens sind wir gerne behilflich.
Straßen- und Wegerecht
Für die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist in aller Regel eine Sondernutzung erforderlich. Ob Sie für Ihr Anliegen auf einer öffentlichen Straße eine solche Genehmigung tatsächlich benötigen, überprüfen wir gerne für Sie.
Sicherheits- und Ordnungsgesetz
Einsätze und Verfügungen der allgemeinen und der besonderen Ordnungsbehörden verursachen Kosten. Regelmäßig werden diese auf die vermeintlichen Verursacher abgewälzt. Wenn Sie einen solchen Kostenbescheid zugestellt bekommen, wenden Sie sich gerne an uns.