Teilungserklärung

Das Erstellen einer Teilungserklärung ist erforderlich, wenn ein Mehrfamilienhaus in Wohnungseigentum aufgeteilt werden soll. Dies setzt zwingend die Beurkundung einer Teilungserklärung voraus. Bei dem gesamten Verfahren steht der Notar begleitend zur Verfügung. Dies gilt von der ersten Besprechung bis zum eigentlichen Entwurf der Teilungserklärung sowie der sich anschließenden Abwicklung.

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