Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat
Wenden Sie sich an uns, wenn Ihnen der Vorwurf gemacht wird, eine Ordnungswidrigkeit oder eine Verkehrsstraftat begangen zu haben. Der in diesen Fällen häufig übersandte Anhörungsbogen sollte keinesfalls ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt beantwortet werden. Einer polizeilichen Vorladung sollte nicht Folge geleistet werden. Machen Sie von Ihrem Recht zu Schweigen gebrauch. Nach einer Einsichtnahme in die Ermittlungs- bzw. Bußgeldakte durch den Rechtsanwalt ist oftmals eine erfolgreiche Verteidigung möglich.
Führerscheinentzug
Wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. ein Fahrverbot droht, helfen wir Ihnen gerne. Profitieren Sie von unserem Know-How. Wir setzen uns dafür ein, dass eine drohende Strafe vermieden oder zumindest abgemildert wird.
Ihr Anwalt für Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht


