Baurecht

Das private Baurecht regelt in Abgrenzung zum öffentlichen Baurecht die Rechtsbeziehungen zwischen den beteiligten Privatpersonen. In erster Linie sind dies der Bauherr, der Bauunternehmer, der Architekt und die ausführenden Handwerker oder Subunternehmer. Dazu gehören regelmäßig aber auch die Nachbarn des zu bebauenden Grundstücks, da das Nachbarschaftsrecht ebenfalls als Teil des privaten Baurechts gesehen werden kann.
Dabei wird das private Baurecht nicht durch ein einziges Gesetz geregelt. Grundsätzlich gelten zunächst die Regelungen über den Werkvertrag, die sich in §§ 631 ff. BGB befinden. Zusätzlich wird häufig auch in privaten Verträgen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) teilweise einbezogen, die eigentlich für den Bereich des Bauwesens der öffentlichen Hand geschaffen wurde.

Vergütungsanspruch, Werklohn – Ihre Rechte als Unternehmer

Häufig kommt es vor, dass der Besteller Ihres Werks die vereinbarte Vergütung nicht oder nur teilweise zahlt. Wir helfen Ihnen Ihre Recht durchzusetzen und führen für Sie sowohl die außergerichtliche Korrespondenz als auch ein ggf. notwendiges Gerichtsverfahren. Streitentscheidend sind in Bauprozessen regelmäßig die Ergebnisse von Sachverständigengutachten. Protizieren Sie von unserer umfassenden und langjährigen Erfahrung bei der Auswertung von Bausachverständigengutachten.

Baumängel – Ihre Rechte als Besteller

Ein Mangel liegt vor, wenn die Istbeschaffenheit von der Sollbeschaffenheit abweicht. Ob tatsächlich ein Mangel vorliegt, wird im Ergebnis regelmäßig durch einen Sachverständigen zu beurteilen sein. Wenn Sie der Meinung sind, dass bei Ihrem Bauwerk eine solche Abweichung vorliegt, stehen Ihnen diverse Gewährleistungsrechte zu: Nacherfüllung, Minderung, Selbstvornahme oder Rücktritt. Statt einer „herkömmlichen“ Klage könnte für Sie auch die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens sinnvoll sein. Sie können einen Werkvertrag unter den entsprechenden Voraussetzungen auch kündigen. Wir beraten Sie gerne bei der Frage, welcher Schritt für Sie jetzt der Richtige ist.

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