Allgemeines Zivilrecht

Neben unseren genannten Fachgebieten kümmern wir uns selbstverständlich auch um ihre alltäglichen Rechtsfragen. Im Rahmen des allgemeinen Zivilrechts sind das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht von besonderer Bedeutung. Wir beraten Sie bei Fragen zu Ihrem Leasingvertrag oder zu Ihrem Reisevertrag. Gerade bei diesen alltäglichen Rechtsgeschäften treten häufig Probleme auf. Wir erläutern Ihnen, welche Rechte Ihnen zustehen und machen diese gegenüber ihrem Vertragspartner geltend.

Zahlungsaufforderung, Zahlungsklage

Trotz Vertrag und der entsprechenden Leistung Ihrerseits, erbringt ein Schuldner nicht immer seine Gegenleistung. In diesen Fällen führt häufig ein anwaltliches Schreiben zum Erfolg. Erst wenn dies nicht der Fall ist, erheben wir auf Ihren Wunsch Klage.

Sollten Sie sich selbst zunächst erfolglos um die Angelegenheit gekümmert haben, befindet sich die Gegenseite in aller Regel in Verzug, sodass diese anschließend sogar für unsere Rechtsanwaltsgebühren aufkommen muss.

Gewährleistungsrecht

Sollte die Leistung Ihres Vertragspartners nicht Ihren Anforderungen entsprechen, stehen Ihnen möglicherweise Gewährleistungsrechte zu. Das Gewährleistungsrecht wird fälschlicherweise im Volksmund immer wieder mit der Garantie gleichsetzt und regelt Ihre Ansprüche auf Nacherfüllung, Ihr Recht zum Rücktritt oder zur Minderung und Ihren Anspruch auf Schadenersatz.

Reiserecht

Sollten Sie nach der Rückkehr von einer Reise Beanstandungen haben, dann zögern Sie nicht sich an uns zu wenden. Das Gesetz schützt auch die Rechte von Reisenden. Diese müssen allerdings innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Beendigung der Reise geltend gemacht worden sein.

Schadensersatz, Schmerzensgeld

Das sog. Deliktsrecht regelt den Anspruch auf Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld im Falle der unerlaubten Verletzung von Eigentum, Gesundheit, Körper oder anderen Rechten. Sollten Sie infolge einer rechtswidrigen Handlung einen Schaden erlitten haben, prüfen wir gerne für Sie, ob Ihnen eine entsprechende Zahlung des Gegners zusteht.

Ihr Anwalt für allgemeines Zivilrecht

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