Arzthaftungsrecht
Arzthaftungsrecht ist der wohl wichtigste Bereich des Medizinrechts. Hierunter versteht man die zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Arztes gegenüber seinem Patienten bei der Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflichten. Die Beurteilung ob eine solche Pflichtverletzung vorliegt, ist schwierig und erfordert besondere Fachkenntnis. In der Regel sind hierzu Sachverständigengutachten einzuholen, wobei die Beweislast regelmäßig beim Patienten liegt.
Eine Pflichtverletzung kann auch bei einem Aufklärungsfehler vorliegen. Als Rechtsanwälte können wir für Sie umfassende Akteneinsicht in Ihre Patientenakten beantragen und so nachprüfen, ob alle Vorschriften eingehalten worden sind.
Gerade in dieser anspruchsvollen Materie können Sie von unserer langjährigen Erfahrung profitieren.